Ein Rollstuhlfahrrad

 

für Cedric

 

weil die Krankenkasse nicht

zahlen muss (laut Gericht)

 

Landessozialgericht Hessen >

  

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Wir sprechen von der sagenhafte Summe von

 

  4975,-Euro

 

(zu Beginn der Beantragung vor 4 Jahren waren es noch 3.700,- Euro)

 


Sicherlich geht es auch anders, wie ein Urteil des LSG NRW (Az. L 16 KR 137/03) vom 27.01.2005 zeigt, mit dem eine Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für dieses Speedy-Tandem verurteilt wurde.

Doch wollen wir alle warten bis in 3 -4 Jahren vielleicht ein Urteil über die Revision beim Bundessozialgericht gefällt wird?

 

Wir vom Verein FeSM wollen nun Familie Wagner unterstützen, denn Cedric und seine Familie können jede Hilfe gebrauchen. Staatliche Hilfen sind ausgereizt bzw. werden (s. Urteil) trotz des geltenden Rechts der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gewährt.

 

Unsere herzliche Bitte an Sie lautet:

 

Helfen Sie Cedric!

 

Für Ihre Hilfe haben wir ein Spendenkonto eingerichtet:

 

Kto.-Nr. 685445 BLZ 508 624 08

bei der Vereinigte Volksbank

 

Bitte vermerken Sie Ihre Spende mit dem Stichwort: Cedric Wagner und ob Sie eine Spendenbescheinigung wünschen.

Jeder Cent hilft und geht ohne Abzug direkt an Familie Wagner.

 

 

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!      

 

Ihr Erik Bogorinski (Vors.)                      

                                                      


Darmstädter Echo – 04.07.2012 vom Daniel Baczyk

DARMSTADT

04. Juli 2012 | | db |

Verein startet Spendenaktion für Cedric

Behinderung – Nach der ablehnenden Entscheidung des Landessozialgerichts soll für den Elfjährigen durch private Hilfe doch noch ein Spezialfahrrad angeschafft werden

Der elfjährige Cedric hat trotz schwerer Behinderung keinen Anspruch auf ein Spezialfahrrad mit Rollstuhl-Zugvorrichtung: Das hat das Landessozialgericht vorige Woche entschieden. Der ECHO-Bericht über den Fall hat viele Leser bewegt; ein Verein sammelt nun Spenden für den Jungen.

„Ich bin empört über das Urteil“, sagt Erik Bogorinski. „Eigentlich ist es unfassbar.“ Der 62 Jahre alte Weiterstädter befasst sich seit Jahren mit der sozialen und rechtlichen Situation von Menschen mit Behinderung. Ihm stößt vor allem ein Widerspruch sauer auf, den er zwischen der Entscheidung des Landessozialgerichts und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen sieht.
Darin, so Bogorinski, werde insbesondere behinderten Kindern ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Freizeitaktivitäten garantiert – seit 2009 rechtsverbindlich auch in Deutschland. Im Fall des elfjährigen Cedric hätten die Darmstädter Richter jedoch eine gegenteilige Entscheidung gefällt.


Spendenaktion

Der Verein „Für ein soziales Miteinander“ sammelt Spenden, um für den schwerbehinderten Cedric Wagner ein Spezialfahrrad mit Rollstuhl-Zugvorrichtung anzuschaffen. Das Spendenkonto: Kontonummer 685445, Bankleitzahl 50862408, Vereinigte Volksbank, Stichwort: Cedric Wagner.
Der Verein kann Spendenbescheinigungen ausstellen und bittet um entsprechenden Hinweis. Jeder Cent gehe ohne Abzug an Familie Wagner, versichert der Vorsitzende Erik Bogorinski. Er verweist außerdem auf den wöchentlichen Treff des Vereins: mittwochs von 17 bis 19 Uhr im Katholischen Gemeindezentrum Weiterstadt, Hans-Böckler-Straße 1b.


Doch mit Ärgern hielt sich Bogorinski nach Lektüre des ECHO-Berichts nicht lange auf. Der Rentner sah hier ein geeignetes Betätigungsfeld für den Verein „Für ein sozialeres Miteinander“ (FESM) e.V., den er nach einer überstandenen Krebserkrankung vor rund zwei Jahren mit Freunden und Bekannten aus dem Darmstädter Umland gegründet hatte.

Eine Stärke des Vereins: „Wir können schneller reagieren als jedes Amt.“ Und so dauerte es nur wenige Tage, bis eine Spendenaktion ins Rollen gebracht war, die dem Elfjährigen aus Mittelhessen doch noch die Chance auf Teilnahme an Fahrrad-Unternehmungen eröffnen soll.

Cedric Wagner ist von Geburt an schwer behindert und wird voraussichtlich immer an den Rollstuhl gefesselt sein. Die Eltern hatten bei der Krankenkasse ein sogenanntes Speedy-Tandem beantragt, an das der Rollstuhl wie ein Anhänger angekoppelt werden kann.

Die DAK lehnte jedoch die Kostenübernahme ab – und bekam vor dem Landessozialgericht in Darmstadt Recht. Begründung: Da Cedric nicht selbst Fahrrad fahren könne, sei damit eine unterstützenswürdige Integration in den Kreis der Gleichaltrigen nicht möglich.

Die FESM-Aktivisten Bogorinski und Norbert Baron haben die Familie Wagner mittlerweile in Mittelhessen besucht. „Der Junge ist für den Grad seiner Behinderung sehr aufgeweckt, nimmt sehr viel wahr“, hat der Vereinsvorsitzende Bogorinski festgestellt.

Der Weiterstädter erinnert daran, dass 2012 zum „Jahr der Inklusion“ ausgerufen worden war. Cedric Wagner steht aus seiner Sicht stellvertretend für die mangelhafte Umsetzung des Rechts Behinderter auf gesellschaftliche Teilhabe im Alltag. Die UNO-Konvention sei in der Rechtsprechung noch längst nicht angekommen.

Familie Wagner freut sich unterdessen über die unerwartete Hilfe. „Nach dem Urteil war ich erstmal etwas geplättet, wollte schon die Hoffnung aufgeben“, berichtet Mutter Anke, die den Rechtsstreit mit der Krankenkasse bis zum Landessozialgericht durchgefochten hatte. Die nach dem Urteil eintreffenden Hilfsangebote aus Südhessen – beim ECHO haben sich noch weitere Leser gemeldet – hätten sie gerührt: „Ich finde es total klasse, was der Verein für ein soziales Miteinander jetzt auf die Beine stellt.“

Anke Wagner hat noch andere Baustellen. So kämpft sie an Cedrics Schule um einen Ausbau der Betreuungsangebote, weil für den Elfjährigen kein Hortplatz mehr zur Verfügung steht. Doch ihr Sohn kann keine Minute ohne Betreuung bleiben. Die Mutter ist in Teilzeit berufstätig, möchte wenigstens die Vormittage dafür frei halten. Allein das ist in den Schulferien kaum umzusetzen. Immerhin gibt es jetzt doch wieder die Aussicht auf Fahrradausflüge mit Cedric im Familien- und Freundeskreis – mit einem durch Spenden finanzierten Spezialfahrrad, das nach Informationen des Vereins FESM knapp 5000 Euro kostet.